Klimaschutz und Naturschutz sind Themen, die gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgen. Dabei gehören die beiden untrennbar zusammen: Ohne ein deutlich gesteigertes Tempo beim Klimaschutz werden viele Habitate geschützter Arten steigenden Temperaturen und Extremwetterereignissen nicht standhalten können. Gleichzeitig sind intakte Naturräume auch Kohlenstoffsenken und somit ihrerseits wichtig für den Klimaschutz.
ARTENSCHUTZ UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE
Große Sorgfalt verwenden die beauftragten Gutachterbüros daher in der Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-V) auf die Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung und der landschaftsökologischen Betrachtung. So wird sichergestellt, dass bei den Bohrungen und dem anschließenden Betrieb der Geothermieanlage Natur und Mensch bestmöglich geschützt werden. In Naturschutz- oder FFH-Gebieten sowie in Wasserschutzgebieten sind geothermische Bohrungen nicht genehmigungsfähig.
Für die nicht vermeidbaren Eingriffe in die Natur (rund 2,5 Hektar Fläche benötigt der Bohrplatz) muss eine Ausgleichsfläche in der Region gefunden werden. Im Fall, dass die Bohrung nicht fündig ist, wird das Bohrloch verschlossen, der Bohrplatz zurückgebaut und wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Der Betreiber muss die dafür nötigen finanziellen Mittel vorhalten.
LÄRMSCHUTZ
Eine wichtige Frage für die Nachbarschaft eines geplanten Vorhabens ist immer: Wie laut wird das Ganze? Es muss gewährleistet sein, dass die Bohrgeräusche zu jeder Zeit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Lärmgutachten im Vorfeld prognostizieren die von den Bohrungen ausgehenden Schallemissionen. Erlaubt sind in Misch-Kern- und Dorfgebieten Immissionsrichtwerte von bis zu 60 dB(A) am Tag und bis zu 45 dB(A) in der Nacht. Werden diese überschritten, müssen zusätzliche Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden.